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Bayern hat endlich sein antiquiertes Unterbringungsgesetz für psychisch Kranke reformiert. Das neue Gesetz heißt Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz und enthält nun neben den Vorschriften zur Unterbringung in einer Klinik und zur Zwangsbehandlung auch einige Paragraphen, die sich mit ambulanten Hilfen beschäftigen; es wurde im Juli 2018 vom Landtag beschlossen und tritt sukzessive in Kraft.
Man findet im Gesetz einige fortschrittliche Elemente – so ist z. B. die flächendeckende Einführung von psychiatrischen Krisendiensten einmalig in der Bundesrepublik –, es bleibt aber in anderen wichtigen Punkten hinter den Forderungen von Betroffenen, Angehörigen und Fachleuten zurück.
Rechtsanwalt Marschner wird die neue Rechtslage in Bayern darstellen. Dabei wird er an Beispielen aus der Praxis verdeutlichen, welche konkreten Auswirkungen sie hat.
Der Referent: Rolf Marschner, Dr. jur., Rechtsanwalt in München, Fachanwalt für Sozialrecht, engagiert sich seit langem für die Rechte von Patienten in der Psychiatrie. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Recht & Psychiatrie“ und Autor zahlreicher Fachpublikationen, u. a. zu Unterbringung, Freiheitsentzug und Betreuungsrecht.
Der Vortrag setzt keine speziellen Vorkenntnisse voraus. – Anschließend Diskussion.
Link zur Ankündigung: www.kompass-m.de/aktuell
Veranstalter: Netzwerk Psychiatrie München e.V. www.netz-m.de
Anmeldeschluss Dienstag, 16.10.2018 00:00 Uhr
Kosten
8 €, ermäßigt (gegen Nachweis: Student/in, Rentner/in, München-Pass etc.) 3 €.
Teilnehmer 2 (keine Männer und 2 Frauen )
Max. Teilnehmer Keine Teilnehmerbegrenzung
Max. Begleitpersonen 1
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