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Im Jahr 1948 kämpft die Abgeordnete und Juristin Elisabeth Selbert unermüdlich dafür, das der Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" ins Grundgesetz aufgenommen wird. Dieser wurde am 23. Mai 1949 mit Artikel 3 Absatz 2 eingetragen.
Ein Meilenstein für unsere Gesellschaft. Mit ihrem Kampf legte sie den Grundstein für einer nunmehr 65-jährige gesellschaftliche Auseinandersetzung zum Thema Gleichberechtigung.
Bis 1958 konnte ein Ehemann das Dienstverhältnis seiner Frau entscheiden, d.h. es lag bei ihm, ob sie arbeiten durfte und wenn er seine Meinung ändern sollte, konnte er das Arbeitsverhältnis seiner Frau kündigen. - Noch bis 1977 durfte eine Frau in Westdeutschland nur dann berufstätig sein, wenn das ""mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar"" war.
Ab 1958 durften Frauen ein eigenes Bankkonto eröffnen und damit über ihr eigenes Geld entscheiden.
Erst 1977 trat das erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts in Kraft.
1.- 3. Link - 30 Minuten - Kurzporträt von Elisabeth Selbert - sofort abrufbar
4. Link auf der Pinnwand, ist sofort abrufbar und steht bis 13.3.2021 zur Verfügung.
Doku - Dauer 88 Minuten,
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EIN SEHR INTERESSANTER FILM
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Anmeldeschluss Samstag, 13.03.2021 20:00 Uhr
Kosten
Ein Lächeln
Teilnehmer 9 (ein Mann und 8 Frauen )
Max. Teilnehmer Keine Teilnehmerbegrenzung
Max. Begleitpersonen Keine Begleitpersonen
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